10.200 € für ihre PV-Anlage!
Update: Informieren Sie sich immer noch einmal auf der Webseite der KFW, es gibt jeden Tag neue Details zu dieser Förderung.
Einleitung
Die Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ist in den letzten Jahren immer weniger geworden. Anfang des Jahres wurde die Einspeisevergütung angehoben und ein Umsatzsteuersatz von 0% für PV-Anlagen eingeführt. Vereinzelte Kommunen haben noch Förderungen für Speicher oder PV-Anlagen, aber das war es. Jetzt hat das Bundesverkehrsministerium unter Volker Wissing eine neue Förderung ins Leben gerufen. Diese Zuschussförderung läuft unter dem Namen “Solarstrom für Elektroautos” und kann über die KFW abgerufen werden.
“Wie wir uns künftig fortbewegen, ist eine der drängendsten Fragen unserer Zeit. Und die Welt schaut hierbei auf Deutschland. Darum müssen wir jetzt mit gutem Beispiel vorangehen und unsere Infrastruktur weiter fit für klimafreundliche Mobilität machen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur II schafft die Grundlage für eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Pkw- und Lkw-Ladeinfrastruktur. Unser Ziel: den Ausbau von Ladeinfrastruktur beschleunigen, den Ladeprozess vereinfachen und so den Umstieg für die Menschen erleichtern.”
Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr
Hintergrund - Masterplan Ladeinfrastruktur II
Unter 14. „Konzept für finanzielle Unterstützung“ des Masterplan Ladeinfrastruktur 2, soll eine effiziente, zielgenaue und schnelle finanzielle Unterstützung sowohl für die öffentliche als auch die nicht öffentliche Ladeinfrastruktur entwickelt werden. Unter 15. soll der „Eigenverbrauch erneuerbaren Stroms“ untersucht werden, ein höherer Eigenverbrauch bedeutet eine geringere Amortisationszeit ihrer PV-Anlage. Zuletzt scheint auch Punkt 42. „Elektromobilität in der Netzplanung berücksichtigen und Kommunikationsprozesse vertiefen“ berücksichtigt werden wie es aussieht, denn hier geht es, um die sektorübergreifenden Entwicklung zu berücksichtigen und damit die Elektromobilität.
Die kommende KFW 442 Solarstromförderung für Elektroautos
Die KFW 442 Solarstromförderung ist eine Initiative, die darauf abzielt, die Nutzung von Solarenergie in Verbindung mit Elektroautos zu fördern.
1. Wer wird gefördert?
Gefördert werden Privatpersonen, die ein Haus besitzen, darin wohnen und ein Elektrofahrzeug besitzen, dies kann gekauft oder geleast sein.
2. Konditionen
Zuschüsse bekommen Sie wie folgt:
600 € pro kWp, max. 6000 € o. 10 kWp, für die Photovoltaikanlage
250 € pro kWh, max. 3000 € o. 12 kWh, für den Speicher
600 € pauschal für die Wallbox oder
600 € pauschal für eine Wallbox die bidirektional Laden kann
Gefördert wird laut KFW immer nur das ganze kWp oder die ganze kWh. D. h. für eine PV-Anlage mit 7,2 kWp und einem 6,5 kWh Speicher bekommen sie 7 x 600 € für die PV und 6 x 250 € für den Speicher. Das entspricht einer maximalen Förderhöhe von 10.200 €, wenn sie eine Wallbox installieren, die bidirektional laden kann. 9.600 € für eine 10 kWp PV-Anlage mit 12 kWh Speicher und einer Wallbox. Welch Wallboxen förderfähig sind, können sie bei der KFW einsehen.
Anmerkung: auch wenn die bidirektionale Ladesäule hier explizit gefördert wird, ist das fast unmöglich eine zu bekommen. Die meisten Automobilhersteller haben das, auf Nachfrage von uns, für ihre Fahrzeuge noch nicht freigegeben. Auch gibt es fast noch keine Wallboxen, die das ermöglichen. Unser Partner E3/DC hat eine bidirektionale Ladesäule vorgestellt, aber auch diese ist erst ab nächstes Jahr verfügbar.
3. Was wird gefördert?
Die Förderung zielt darauf ab, die Elektromobilität zu fördern und gleichzeitig nachhaltige Energiequellen zu nutzen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer umweltfreundlichen Mobilität.
Voraussetzungen:
Sie haben ein Elektrofahrzeug zum Zeitpunkt des Antrags oder es ist eines bestellt.
Ihr Wohngebäude schon besteht und sie es bewohnen.
Eine PV-Anlage mit Speicher und Wallbox wird neu angeschafft und installiert.
Die Ladestation muss mindestens 11 kW Ladeleistung haben.
Die PV-Anlage muss mindestens 5 kWp Spitzenleistung haben, das entspricht ca. 25 m².
Der Stromspeicher muss mindestens 5 kWh haben.
Die PV-Anlage muss fertig angeschlossen sein.
Ein EMS (Energie-Managment-System) zur Steuerung der Anlage, damit der Überschuss auch ins Auto geladen wird.
Vorab-Check
Um herauszufinden, ob sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, hat die KFW auf ihrer Seite einen Vorab-Check integriert. Wie das aussieht und was Sie Fragen haben wir hier mal für sie ausprobiert.
Wie kann man von dieser Förderung profitieren?
Um von der KFW 442 Solarstromförderung für Elektroautos zu profitieren, sollten Hausbesitzer folgende Schritte unternehmen:
1. Beratung einholen
Es ist ratsam, sich von Experten beraten zu lassen, um die optimale Integration von PV-Anlagen und Elektroautos zu planen.
2. Zuschuss beantragen
Noch bevor Sie irgendwelche Dokumente bzgl. Lieferung und Leistung unterschreiben, müssen Sie Ihren Antrag im Kundenportal „Meine KFW“ stellen.
3. Antragsstellung
Die Antragstellung kann bei der KFW, ab dem 26.09.2023 erfolgen. Für die Antragstellung benötigen Sie einen Kostenvoranschlag Ihres Fachunternehmens und Unterlagen zu De-minimis-Beihilfen, sollten Sie diese im laufenden oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren erhalten haben.
4. Installation planen
Sobald sie eine Zusage bekommen, können sie ihre PV-Anlage inklusive Speicher und Wallbox bestellen und installieren lassen.
5. Nachweis erbringen und Zuschuss bekommen
Ab März 2024, wenn ihre PV-Anlage installiert ist, können sie wieder im Kundenportal der KFW „Meine KFW“ die geforderten Nachweise erbringen und nach einer Prüfung ihrer Angaben erhalten sie den Zuschuss.
Fazit
Die Förderung von PV-Anlagen und die kommende KFW 442 Solarstromförderung für Elektroautos sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energiezukunft. Wenn Sie in einem EFH wohnen und darüber nachdenken, ein Elektroauto anzuschaffen - dann jetzt.